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Fragen & Antworten
Ja. Als diplomierte Lebens- und Sozialberaterin i.A.u.S. unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht lt. § 119 Abs. (4) GewO. Alles, was wir besprechen, bleibt bei mir. Ich nehme meine Verschwiegenheitspflicht sehr ernst und möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich keinem Menschen Auskunft über Inhalte und Details unserer Coachingeinheiten gebe - auch nicht über Deinen Namen.
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